Die Rettungsgasse ist ab 2012 Pflicht!

Ab 01. Jänner 2012 ist es soweit: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht. Damit kommt der Gesetzgeber einem langjährigen Wunsch der ASFINAG und der Einsatzorganisationen nach. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe. Aber die Rettungsgasse funktioniert nur, wenn sich alle daran halten.

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn und Schnellstraße bzw. Autostraße. Einsatzkräfte sind bis zu 4 Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschancen der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.
Die Rettungsgasse ist immer neben der äußersten linken und der danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Bei zweispurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge links weichen möglichst weit an den linken Fahrbahnrand aus. Alle Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie notwendig nach rechts. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen: alle Fahrzeuge auf der äußeren linken Fahrspur nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts.

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Die Rettungsgasse ist ab 2012 Pflicht!