Gesetzesänderung: Spenden von Privatpersonen

Eure Spenden an uns sind ein wichtiger Beitrag durch den es uns möglich ist die notwendige Ausrüstung anzukaufen, sie zu warten und einsatzfähig zu halten. Ohne diese wäre es uns nicht möglich die Sicherheit für die Bevölkerung in dieser Qualität aufrecht zu erhalten. Durch ein Bundesgesetz kommt ab 01. Jänner 2017 eine Neuerung auf Freiwillige Feuerwehren in Österreich zu: Spenden von Privatpersonen müssen (wenn von ihnen gewünscht) an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht.

Wie bereits bekannt ist, können Spenden an Freiwillige Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden (siehe Einkommensteuergesetz 1988). Die Bundesregierung verfolgt in Zukunft das Ziel der so genannten »antragslosen Veranlagung«. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als dass eine Arbeitnehmerveranlagung von Privatpersonen (früher Jahresausgleich) automatisch und nicht erst auf Antrag durchgeführt wird. Dazu müssen aber die wichtigsten Abschreibposten, wozu auch die Spenden an begünstigte Organisationen, wie etwa die Feuerwehren zählen, dem Finanzamt bekannt sein. Das bedeutet aber umgekehrt, dass Verwaltungsaufwand zu den Feuerwehren ausgelagert wird. Somit sind die Feuerwehren verpflichtet Spenden, die ab 2017 einlangen, dem Finanzamt zu melden haben, außer der Spender wünscht dies ausdrücklich nicht.

Wenn der Spender eine automatische Berücksichtigung wünscht, muss er in Zukunft bestimmte Angaben machen:
• Vor- und Zuname
• Geburtsdatum
• Anschrift


Als Erlagscheine müssen ab 01. Jänner 2017 neue Spendenerlagscheine verwendet werden, welche neben einem Feld für Vor- und Zuname auch ein Feld für das Geburtsdatum vorsehen. Bei Spenden über Online-Banking müssen die jeweiligen Anbieter dieser elektronischen Portale die notwendigen Felder anbieten.

Wir danken für jede einzelne Spende und das damit in uns gesetzte Vertrauen! Auch hoffen wir, dass wir weiterhin auf eure Unterstützung zählen und somit unsere Aufgabe in der Gesellschaft erfüllen können!

Quelle: ÖBFV-Referat 6 / Redaktion FEUERWEHR.AT

Gesetzesänderung: Spenden von Privatpersonen